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Allgemeine Geschäftsbedingungen
über die Nutzung von LUDWIGS-Internet-Services von Ludwigs Internetwerbung, Inh. Joachim Luft, Wöhrstr. 22, 83101 Rohrdorf
§ 1 Geltung der Bedingungen
1) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam wenn sie Ludwigs Internetwerbung schriftlich bestätigt. 1) Die Nutzung von LUDWIGS-Internet-Services kommt erst mit der Unterzeichnung des vom Kunden vollständig ausgefüllten Bestellformular und der schriftlichen Bestätigung durch Ludwigs Internetwerbung zustande
§ 2 Leistungsumfang
Ludwigs Internetwerbung stellt dem Kunden je nach Vertragstyp folgende Dienste zur Verfügung: Typ I: Standard-Hosting einer Internetadresse (*.de, *.at, *.com-Domain, andere auf Anfrage) Typ II: AFP-Hosting: Speicherplatz für eine Datenbank mit Datenbankfunktionalität Beeinträchtigungen, die nicht in der Sphäre von Ludwigs Internetwerbung liegen und den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsstruktur, sowie Nutzung des Services beeinträchtigen, berechtigen den Nutzer nicht zur Verminderung der vereinbarten Entgelts. § 3 Zustandekommen des Vertrages
1) Die Nutzung von LUDWIGS-Internet-Services kommt erst mit der Unterzeichnung des vom Kunden vollständig ausgefüllten Bestellformular und der schriftlichen Bestätigung durch Ludwigs Internetwerbung zustande. § 4 Kündigung/Laufzeit
1) Der Vertrag beginnt mit der Bestätigung durch Ludwigs Internetwerbung und läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Vertrag kann durch jeden der Vertragspartner jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
2) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. § 5 Entgelte 1) Für die Inanspruchnahme der Leistungen von Ludwigs Internetwerbung gilt die jeweils gültige Preisliste. Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt Ludwigs Internetwerbung, wie auf dem Bestellformular näher spezifiziert, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Das monatliche Pauschalentgelt wird jeweils im Voraus für den im Bestellformular genannten Zeitraum, jedoch nicht vor dem ersten eines jeden Monats, eingezogen. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
2) Ludwigs Internetwerbung behält sich vor, bei Änderungen der eigenen Herstellungs- oder Bezugsbedingungen, erhöhtem Lohntarif, oder sonstigen Kostenerhöhungen Preisänderungen, vorzunehmen. Insoweit ist der Kunde vorab von den Preisänderungen zu unterrichten. Die Benachrichtigung kann auch auf elektronischem Weg (z. B. E-Mail, Fax) erfolgen. Dem Kunden steht das Recht zu, etwaigen Preisänderungen von Ludwigs Internetwerbung jederzeit zu widersprechen. In diesem Fall ist Ludwigs Internetwerbung berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Widerspruchs mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
3) Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so hat er dies nachzuweisen. Die Beweislast von Ludwigs Internetwerbung beschränkt sich dabei darauf, nachzuweisen, daß die Gebühren einwandfrei berechnet wurden, sowie daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
4) Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist Ludwigs Internetwerbung berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4 % p. a. über dein jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen, es sei denn der Kunde weist einen geringeren Zinsschaden von Ludwigs Internetwerbung nach. Ludwigs Internetwerbung behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens jedoch ausdrücklich vor.
5) Bei Zahlungsverzug ist Ludwigs Internetwerbung ferner berechtigt den Nutzeranschluß bzw. die Dienste zu sperren. Der Kunde bleibt auch in diesen Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu bezahlen.
6) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann Ludwigs Internetwerbung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1) Der Kunde ist verpflichtet,
die LUDWIGS-Internet-Services sachgerecht zu nutzen. Dies umfaßt insbesondere die Zugriffsmöglichkeit auf die Informationsdienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen
die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnis Sorge zu tragen soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung des Informationsdienstes erforderlich sind.
anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere sein Benutzerkennwort geheimzuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
2) Treten für den Kunden erkennbare Mängel oder Schäden auf, so ist er verpflichtet, Ludwigs Internetwerbung unverzüglich Mitteilung zu machen. Mängel oder Schäden, die kausal auf die Unterlassung der Störungsmeldung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Ludwigs Internetwerbung.
3) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der LUDWIGS-Internet-Services durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Soweit die Nutzung Dritten gestattet wird, hat der Kunde für die durch befugte oder unbefugte Nutzung der Informationsdienste durch Dritte entstandenen Kosten und Entgelte einzustehen.
4) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Ludwigs Internetwerbung oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von den Informationsdiensten entstehen.
5) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Ludwigs Internetwerbung von allen Schäden und allen Kosten einschließlich angemessener Anwaltsgebühren freizustellen die durch eine Verletzung der Vertragsbedingungen seitens des Teilnehmers für den Informationsdienst entstehen.
6) Die Fa. Ludwigs Internetwerbung behält sich das Recht vor, Inhalte die öffentlich Anstoß erregen könnten, politisch extremistische Positionen beinhalten, Personen verunglimpfen oder gegen Gesetze eines EG-Landes verstoßen von der Veröffentlichung auszuschließen. Dem Nutzer der Dienste von Ludwigs Internetwerbung ist es ausdrücklich untersagt, vorgenannte Inhalte auf den Server von Ludwigs Internetwerbung zu überspielen oder auf diesem zwischenzuspeichern.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1) Soweit nicht ein Fall der Gesetzlichen Gewährleistung oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt, besteht eine Haftung aus anderem Rechtsgrund nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Ludwigs Internetwerbung, ihrer gesetzlicher Vertreter oder Ihrer Erfüllungsgehilfen.
2) Dem Kunden ist bekannt, daß Ludwigs Internetwerbung die übermittelten Informationen und Daten nicht erstellt hat. Ludwigs Internetwerbung haftet daher nicht für die über die Informationsdienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei Bestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten Dritter sind.
3) Im Falle höherer Gewalt (z. B. Kriege, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Arbeitskämpfe, Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebsstörungen bei Vorlieferanten etc.) besteht vorbehaltlich § 7 Ziff 1. keine Haftung von Ludwigs Internetwerbung.
4) Für Datensicherung wird von Ludwigs Internetwerbung keine Verantwortung bzw. Haftung übernommen
§ 8 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
1) Ist der Kunde Vollkaufmann juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so sind für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die für den Firmensitz von Ludwigs Internetwerbung zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, Ludwigs Internetwerbung behält sich jedoch vor, auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. 2) Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 9 Schlußbestimmung
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine neue, dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommende Bestimmung als vereinbart. Letzte Aktualisierung am: 01.09.2005, erstellt am: 14.05.2005
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